Freitag der 13.
Was es mit dem Freitag dem 13. auf sich hat.........
Am 14. September 1307 (dem wichtigen Fest „Kreuzerhöhung“ und damit gewiss ein wohlüberlegtes Datum) wurde der Haftbefehl Philipps IV ausgefertigt und zwar für alle Templer ohne Ausnahme. Sie seien zu verhaften, gefangen zu halten und dem Urteil der Kirche zuzuführen (capti tenantur et ecclesiae iudicio preserventur), ihre Besitztümer und bewegliche Habe sei zu beschlagnahmen und zu treuen Händen aufzubewahren (omnia bona sua mobilia et immobilia saisiantur et ad manum nostram saisita fideliter conserventur). Von der königlichen Kanzlei ergingen an alle „Dienststellen“ in Frankreich versiegelte Briefe mit der Auflage, sie am Freitag, den 13. Oktober 1307, zu öffnen und dann strikt dem Inhalt gemäß zu verfahren. Die Briefe enthielten die Haftbefehle. Mit dieser landesweit konzertierten Aktion konnte erfolgreich verhindert werden, dass die Brüder sich untereinander warnen konnten. Durch zahlreiche und fast gleichzeitige Verhaftungen wurden sämtliche Templer in Philipps gesamtem Machtbereich überrascht. Die königliche Seite brüstete sich damit, dass nur zwölf Ritter entkommen seien, darunter nur ein einziger Würdenträger. Die Verhaftungswelle war ein gut durchorganisiertes, polizeiliches Kommandounternehmen – das erste bekannte seiner Art in der Geschichte.